Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 – Behandlungsvertrag


Der Behandlungsvertrag (gem. § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/in und Leistungserbringerin einen ersten Termin vereinbaren und das Einverständnis zur Behandlung schriftlich oder mündlich erteilt wurde. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich im Einzelfall aus dem geschlossenen Behandlungsvertrag inklusive ggf. mündlicher Individualabreden. Die Leistungserbringerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
Die Leistungserbringerin berät den/die Tierhalter/in fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Die Wahl der Behandlungsmethode obliegt der Leistungserbringerin und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des tierischen Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen der Leistungserbringerin.

 

Der Tierhalter/die Tierhalterin ist in der Pflicht, die Leistungserbringerin im Vorfeld der Behandlung über das Vorliegen allgemeiner Kontraindikationen für physiotherapeutische Behandlungen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere Tumorerkrankungen, akute und/oder ansteckende Infektionskrankheiten, Trächtigkeit, Epilepsie, lokale Hauterkrankungen oder Entzündungen sowie mittel- bis hochgradige Herzerkrankungen.
Der Tierhalter/die Tierhalterin nimmt zur Kenntnis, dass stoffwechselfördernde Behandlungen bestehende Tumorerkrankungen fördern können. Hierzu ist durch den Tierhalter/die Tierhalterin Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt zu halten.
Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sowie absichtlichen Fehlinformationen durch den/die Tierhalter/in sind ausgeschlossen.

 

2 – Behandlungserfolg


Es wird keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels übernommen. Die Therapie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen des Tiers (z.B. Rasse, Art, körperliche Voraussetzungen, Vorerkrankungen) und des Tierhalters/der Tierhalterin.
Der Tierhalter/die Tierhalterin wird darauf hingewiesen, dass ein Therapieerfolg von der konsequenten Umsetzung der Therapie im Alltag abhängig ist. Eine aktive Mitwirkung des Tierhalters/der Tierhalterin ist nicht verpflichtend, trägt aber maßgeblich zum Gesamterfolg der Behandlung bei.

Die Haftung der Leistungserbringerin für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter/die Tierhalterin aufgrund von selbständig durchgeführter Heimtherapie entstanden sind, ist ausgeschlossen.

 

3 – Haftungsausschluss


Die Haftung für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Leistungserbringerin oder ihrer etwaigen Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des menschlichen Lebens, des menschlichen Körpers oder der menschlichen Gesundheit.

 

4 – Terminvereinbarungen und Versäumnisse/Absagen


Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Mail, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich von der Leistungserbringerin bestätigt wurden. Alle Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins abgesagt werden, werden dem Tierhalter/der Tierhalterin mit 50% der veranschlagten Behandlungskosten in Rechnung gestellt. Wurden die voraussichtlichen Behandlungskosten nicht vorab mitgeteilt, so beträgt die Stornierungsgebühr pauschal 25,00 €.

 

Im Krankheitsfall des Tierhalters / der Tierhalterin, insbesondere bei Ansteckungsrisiko, ist eine frühzeitige Absage (24 Stunden im Voraus) Voraussetzung. Die Therapeutin behält sich vor, bei nicht angekündigten Erkrankungen des Tierhalters / der Tierhalterin eine Verlegung des Termins vorzunehmen und eine entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der veranschlagten Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.

Bei angefallenen Stornierungsgebühren ist dem Tierhalter/ der Tierhalterin stets der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, wodurch die jeweilige Gebühr entsprechend reduziert wird oder entfällt.

 

5 – Honorar und Zahlungsbedingungen


Soweit die Behandlungskosten nicht individuell zwischen der Leistungserbringerin und dem Tierhalter/der Tierhalterin vereinbart wurden, gelten die in der jeweils bei Behandlungsbeginn aktuellen Preisliste aufgeführten Sätze. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen kann mit Karten- oder Barzahlung erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung per Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto möglich. Rechnungsbeträge werden spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Die Leistungserbringerin behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen auf eine ausschließliche direkte Barzahlung vor oder nach der Behandlung zu bestehen.

 

6 – Haftpflichtversicherung und Parasitenschutz


Der Tierhalter/die Tierhalterin bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für das zu behandelnde Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, abgesichert zu sein. Der Tierhalter/die Tierhalterin haftet für entstehende Schäden unmittelbar und in voller Höhe.

 

Der Tierhalter/die Tierhalterin hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist. Sollte der Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung bestehen, ist die Therapeutin unverzüglich darüber zu informieren. Aus gesundheitlichen Gründen ist weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Parasitenschutz nicht unmittelbar (> 24 Stunden) vor einem Behandlungstermin aufgetragen wird. Die Kosten für etwaige Folgen von Parasitenbefall oder Krankheitsübertragung trägt der Tierhalter / die Tierhalterin.

 

7 – Datenschutz


Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Die Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern ausdrücklich gewünscht, z.B. zu Kommunikationszwecken mit dem behandelnden Tierarzt/ der behandelnden Tierärztin. Der Inhalt von Behandlungen, des Patientenbogens sowie von Beratungsgesprächen unterliegt der Schweigepflicht. Sofern die Leistungserbringerin aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht für den gesetzlich angeordneten Einzelfall. Eine Entbindung der Leistungserbringerin von der Schweigepflicht ist nach Zustimmung des Tierhalters/der Tierhalterin möglich. Weitere Inhalte zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website der Leistungserbringerin einsehbar und nachzulesen.