Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag (gem. § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn Tierhalter/in und Leistungserbringerin einen ersten Termin vereinbaren und die Einverständnis zur Behandlung schriftlich oder mündlich erteilt wurde. Die Leistungserbringerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags: 

Die Leistungserbringerin berät den/die Tierhalter/in fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Die Wahl der Behandlungsmethode obliegt der Leistungserbringerin und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des tierischen Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen der Leistungserbringerin. 

Der Tierhalter/die Tierhalterin ist in der Pflicht, die Leistungserbringerin im Vorfeld der Behandlung über das Vorliegen allgemeiner Kontraindikationen für physiotherapeutische Behandlungen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere Tumorerkrankungen, akute und/oder ansteckende Infektionskrankheiten, Trächtigkeit, Epilepsie, lokale Hauterkrankungen oder Entzündungen sowie mittel- bis hochgradige Herzerkrankungen. 

Der Tierhalter/die Tierhalterin nimmt zur Kenntnis, dass stoffwechselfördernde Behandlungen bestehende Tumorerkrankungen fördern können. Hierzu ist durch den Tierhalter/die Tierhalterin Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt zu halten. 

Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sowie absichtlichen Fehlinformationen durch den/die Tierhalter/in sind ausgeschlossen. 

2. Behandlungserfolg

Es wird keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels übernommen. Die Therapie orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen des Tiers (z.B. Rasse, Art, körperliche Voraussetzungen, Vorerkrankungen) und des Tierhalters/der Tierhalterin. 

Der Tierhalter/die Tierhalterin wird darauf hingewiesen, dass ein Therapieerfolg von der konsequenten Umsetzung der Therapie im Alltag abhängig ist. Eine aktive Mitwirkung des Tierhalters/der Tierhalterin ist nicht verpflichtend, trägt aber maßgeblich zum Gesamterfolg der Behandlung bei. 

Die Haftung der Leistungserbringerin für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter/die Tierhalterin aufgrund von selbständig durchgeführter Heimtherapie entstanden sind, ist ausgeschlossen. 

3. Terminvereinbarung

Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Mail, telefonisch, per WhatsApp oder persönlich mit der Leistungserbringerin vereinbart wurden. 

4. Terminversäumnisse und -absagen

Alle Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/der Tierhalterin mit 50% des Betrages in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Terminversäumnisse seitens des Tierhalters/der Tierhalterin. 

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden und dieser wird mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch, per Mail oder per WhatsApp abgesagt, so entstehen keine Kosten. Im Krankheitsfall des Tierhalters / der Tierhalterin, insbesondere bei Ansteckungsrisiko, ist eine frühzeitige Absage (24 Stunden im Voraus) Voraussetzung. Die Therapeutin behält sich vor, bei nicht angekündigten Erkrankungen des Tierhalters / der Tierhalterin eine Verlegung des Termins vorzunehmen und eine entsprechende Aufwandsentschädigung von 50% in Rechnung zu stellen. 

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Soweit das Honorar nicht individuell zwischen der Leistungserbringerin und dem Tierhalter/der Tierhalterin vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Bezahlung der erbrachten Leistungen kann mit Karten- oder Barzahlung erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung per Rechnung auf das in der Rechnung genannte Konto möglich. 

Die Leistungserbringerin behält sich das Recht vor, in besonderen Fällen auf eine ausschließliche direkte Bezahlung nach der Behandlung zu bestehen. Bei offenen stehenden Beträgen setzt nach 20 Werktagen automatisch das gesetzliche Mahnverfahren ein. 

6. Haftpflichtversicherung und Parasitenschutz

Der Tierhalter/die Tierhalterin bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für das Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden, die an Personen oder Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, abgesichert zu sein. Der Tierhalter/die Tierhalterin haften für entstehende Schäden unmittelbar und in voller Höhe. 

Der Tierhalter/die Tierhalterin hat ausdrücklich dafür Sorge zu tragen, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall ist. Sollte der Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung bestehen, ist die Therapeutin unverzüglich darüber zu informieren. Aus gesundheitlichen Gründen ist weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Parasitenschutz nicht unmittelbar (> 24 Stunden) vor einem Behandlungstermin aufgetragen wird. Die Kosten für etwaige Folgen von Parasitenbefall oder Krankheitsübertragung trägt der Tierhalter / die Tierhalterin. 

7. Datenschutz

Der Tierhalter/die Tierhalterin wird hiermit in Kenntnis gesetzt, dass seine/ihre angegebenen Daten aufgrund des Vertrauensverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden. Der Tierhalter/die Tierhalterin verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung laut Bundesdatenschutz. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es wird ausdrücklich gewünscht, z.B. zu Kommunikationszwecken mit dem behandelnden Tierarzt. Der Inhalt von Behandlungen, des Patientenbogens sowie von Beratungsgesprächen unterliegt der Schweigepflicht. Sofern die Leistungserbringerin aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht. Eine Entbindung der Leistungserbringerin von der Schweigepflicht ist nach Zustimmung des Tierhalters/der Tierhalterin möglich. Weitere Inhalte zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar und nachzulesen. 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.